Mail us: office@sb-holz.com   I   Call us: +43 664 / 33 35 114    

AGB`s

1) Allgemeines und Geltungsbereich: Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Firma SB-Holz, H. Stierberger (in der Folge nur als SB-Holz bezeichnet), die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung. Mündliche Vereinbarungen mit der Firma SB-Holz entfalten nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der Firma SB-Holz bestätigt werden. Im Falle einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit den „AGB“ einverstanden und sind somit Bestandteil des Vertrages. Im Falle einer längeren Geschäftsbeziehung gelten diese „AGB“ auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.


2) Angebote, Vertragsschluss: Die Firma SB-Holz behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu ändern. Alle Angebote und Mitteilungen der Firma SB-Holz, auch auf Anfrage des Kunden, sind freibleibend und unverbindlich. Technische Auskünfte oder Lösungsvorschläge, Beschreibungen oder Muster der Firma SB-Holz sind ohne Gewähr. Die schriftliche Bestellung des Kunden per E-Mail, Fax oder Postsendung ist bindend und gilt erst dann als angenommen, wenn wir mit einer Auftragsbestätigung den Vertragsschluss bestätigen. Weicht die von der Firma SB-Holz ausgestellte Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so gilt im Zweifelsfall die Auftragsbestätigung. Auftragsänderungen oder Stornos können nur innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Auftragsbestätigung berücksichtigt werden.


3) Preise: Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung und soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben in Euro exkl. Mehrwertsteuer ab Lager der Firma SB-Holz. Eventuell eingeräumte Rabatte und sonstige Vergütungen gelten immer nur für den jeweiligen Auftrag, für welchen sie vereinbart wurden. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der angebotenen bzw. bestellten Menge.


4) Lieferung: Die von der Firma SB-Holz angegebenen Lieferzeiten bzw. Fristen gelten annähernd und unverbindlich; Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist beginnt erst nach Auftragsklarheit. Sollte die Firma SB-Holz etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware, eine Bestellung nicht annehmen können, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde hat kein Recht auf Schadenersatzansprüche, wenn die Firma SB-Holz wegen außergewöhnlicher Umstände wie massivem Lieferverzug von Zulieferern, höherer Gewalt, Streikverzug des Vorlieferanten oder Naturkatastrophen nicht oder nicht fristgerecht liefern kann.


5) Versand, Übernahme und Gefahrenübergang: Wenn nicht anders vereinbart, so gilt Verkauf ab Lager als vereinbart. Für vereinbarte Zulieferungen wird eine Frachtpauschale verrechnet. Mit der Beladung der Ware bzw. der Übergabe an den Frachtführer in unserem Lager erfolgt der Gefahrenübergang an den Käufer unabhängig vom Eigentumsübergang. Der Übernehmer der Ware muss die Ware bei Übernahme auf korrekte Menge und eventuelle Transportschäden prüfen. Fehlmengen und offensichtliche Transportschäden sind vom Käufer sofort bei der Lieferung auf dem Lieferschein bzw. Frachtschein des Frachtführers zu vermerken, vom Frachtführer zu bestätigen und unverzüglich bei der Fa. SB-Holz zu melden. Wird die Ware bei der Übernahme durch den Käufer nicht auf korrekte Menge und Transportschäden geprüft, geht der Anspruch auf Restware oder Ersatzware verloren. Übernahmen mit Vorbehalt werden nicht akzeptiert.


6) Zahlung: Die Zahlung hat bar ohne jeden Abzug zu erfolgen, soweit keine anderwärtigen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Käufers ist die Firma SB-Holz berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten sind in voller Höhe vom Käufer zu ersetzen. Für Sonderanfertigungen, welche speziell für den Kunden produziert werden, ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% der Auftragssumme zu leisten. Diese Anzahlung ist vorab nach der Rechnungslegung an die Firma SB-Holz zu überweisen. Die Produktion der Sonderanfertigung wird erst nach Einlangen der vollständigen Anzahlung in Auftrag gegeben. Ist die Ware zum vereinbarten Liefertermin versandbereit und verspätet sich die Versendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, befindet sich der Käufer im Annahmeverzug. Verschiebt sich der mit dem Kunden vereinbarte Liefertermin um mehr als 5 Werktage nach hinten, ist die Firma SB-Holz berechtigt, spätestens zu diesem Zeitpunkt den Rechnungsbetrag einzufordern.

7) Eigentumsvorbehalt: Alle Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma SB-Holz und sind von der übrigen Ware des Empfängers getrennt zu lagern. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte und Hochwasser ausreichend zu versichern oder für den Schaden einzustehen. Eine Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung bzw. Montage oder Verlegung vor der vollständigen Bezahlung ist nicht zulässig. Wird die Ware seitens des Käufers dennoch be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die be- oder verarbeitete von uns gelieferte Ware. Wird bei Zahlungsverzug nach Mahnung nicht sofort Zahlung geleistet, so ist die Eigentumsvorbehaltsware unverzüglich herauszugeben. Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Käufers.


8) Gewährleistung: Die Gewährleistung begrenzt sich auf die zur Zeit der Bestellung gesetzlich festgelegte Frist ab Warenübernahme. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird entweder Verbesserung oder kostenloser Ersatz vorgenommen, wofür eine angemessene Frist zu gewähren ist. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit den Türen oder Böden entstehen, besteht kein Garantieanspruch. Hierzu zählen z.B. Mängel aufgrund falscher Lagerung der Ware, Feuchtigkeitsschäden, manuelle Beschädigungen wie Druckstellen oder Kratzer. Bei Montage der Türen oder Verlegung des Bodens durch den Käufer hat dieser unbedingt darauf zu achten, dass keine fehlerhafte Ware montiert oder verlegt wird. Fehlerhafte Ware wird von uns entsprechend der oben beschriebenen Bestimmungen kostenlos ausgetauscht. Ein offensichtlicher Mangel kann nicht reklamiert werden und gilt als akzeptiert, wenn offensichtlich mangelhafte Ware montiert oder verlegt wird. Eine nachträgliche Vergütung (z.B. Preisminderung, Schadenersatz) für bereits montierte oder verlegte Ware ist nicht möglich. Der Käufer hat die Montage- bzw. Verlegeanleitung genau zu beachten. Wobei ausdrücklich erwähnt wird, dass jeweils die Verlege- & Pflegeanleitung des jeweiligen Herstellers gültig ist. Sollten aufgrund der Nichtbeachtung der Montage- bzw. Verlegeanleitung Mängel bzw. Schäden entstehen, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Die gelieferten Waren sind ausschließlich durch Fachpersonal einzubauen bzw. zu verlegen. Widrigenfalls übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung aus dem Titel der Gewährleistung und/oder Schadenersatz.


9) Rechtswahl, Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren, österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Verkäufers in Roßleithen (Oberösterreich)


10) Erfüllungsort: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Firma SB-Holz.


11) Sonstiges: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleiben die Restbestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird automatisch durch eine gültige ersetzt.


Mai 2016

How to find us!

Ihr Fachberater

Ing. Gerit Stierberger
Tel. +43 664 15 92 625
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web www.sb-holz.com


facebook/sbholz  www.facebook.com/sbholz

instagram/sbholz  www.instagram.com/sbholz

Senden Sie uns eine Nachricht!